FCC-Klage gegen den DFB: Verhandlung am 30. April
Nachdem Carl Zeiss Jena bereits im Dezember angekündigt hatte, im Rechtsstreit mit dem DFB vor ein Zivilgericht ziehen zu wollen, ist die Klage nun auch offiziell eingereicht. Der Termin für die Verhandlung steht ebenfalls.
Rund 100.000 Euro
Am 30. April in Frankfurt soll es nach "Bild"-Angaben so weit sein: Der FC Carl Zeiss Jena und der DFB sehen sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wieder. Nachdem der FCC ursprünglich zu Strafzahlungen von 24.900 Euro angehalten wurde, hatte sich die Summe nach über einem Jahr mittlerweile auf "annähernd 100.000 Euro" gesteigert.
Der Verein um Geschäftsführer Chris Förster sieht sich nach dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" allerdings unschuldig. Man habe trotz größter Bemühungen nicht verhindern können, dass Pyrotechnik abgebrannt werde – dementsprechend dürfe man aber auch nicht bestraft werden. Im Gegenteil: Der Verein reichte Klage gegen den DFB ein, die nun vor dem Zivilgerecht verhandelt werden wird. Die Prozesskosten trägt offenbar Investor Roland Duchatelet.
Förster schätzt "Chancen sehr gut ein"
"Wir schätzen unsere Chancen sehr gut ein. Es gibt in Deutschland bestimmte Rechtssprechungen und Rechtsgrundsätze – und an die muss sich auch der DFB halten", zeigt sich Förster zuversichtlich: "Wir glauben, dass diese durch den DFB verletzt werden. Daher haben wir die Klage eingereicht." Ob das Gericht ebenfalls dieser Auffassung ist, wird sich Ende April zeigen. Klar ist: Sollte der FCC tatsächlich Recht bekommen, würde dies einen Präzedenzfall darstellen, der große Auswirkungen auf das Strafsystem des DFB haben dürfte. Klagen anderer Klubs gegen Geldstrafen könnten folgen.