FCC scheitert mit Klage gegen den DFB vor Gericht
Der FC Carl Zeiss Jena ist mit seiner Klage gegen den DFB vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gescheitert – das berichtet die "dpa". Die Haftung eines Fußballvereins für das Abbrennen von Pyrotechnik durch seine Fans verstoße demnach nicht gegen allgemeine Grundsätze der öffentlichen Ordnung.
Zieht Jena vor den Bundesgerichtshof?
Unter dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" waren die Thüringer vor das Oberlandesgericht (OLG) gezogen, nachdem sich der Klub zuvor erfolglos durch alle DFB-Instanzen geklagt hatte. Doch auch das OLG folgte dem Verband nun und beschloss, den Schiedsspruch des Ständigen Schiedsgerichts des DFB nicht aufzuheben. Gleichzeitig bestätigte das Gericht die Zuständigkeit des DFB-Schiedsgerichts und die Gültigkeit des Urteils. Laut dem OLG hätten die Parteien "wirksam eine Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen".
Das Ständige Schiedsgericht für die 3. Liga sei ein echtes Schiedsgericht, sodass der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wirksam ausgeschlossen worden sei. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, Jena kann noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Ursprünglich ging es um eine Strafe in Höhe von 24.900 Euro aus dem Jahr 2018. Inzwischen ist die Summe auf rund 100.000 Euro angewachsen. Der FCC war der erste Klub in Deutschland, der aufgrund einer Pyrostrafe vor ein ordentliches Gericht gezogen war.
"Unstreitig rechtmäßig"
"Mit dem heutigen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt wird einmal mehr die ständige Rechtsprechung aller nationalen und internationalen für den Sport zuständigen Rechtsinstanzen, insbesondere des Internationalen Sportgerichtshofs CAS, bestätigt", sagt DFB-Vize Rainer Koch. "Die verschuldensunabhängige Haftung der Vereine für Fehlverhalten ihrer Anhänger als elementares Handlungsinstrument der Rechtsorgane der Fußballverbände ist von der Verbandsautonomie gedeckt und unstreitig rechtmäßig! Der heutige Urteilsspruch wird nun final zu Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und zur Akzeptanz der sportgerichtlichen Entscheidungen zur Haftung der Vereine bei Zuschauerfehlverhalten führen."