FSV Frankfurt legt Einspruch gegen Neun-Punkte-Abzug ein

Der FSV Frankfurt hat gegen den am Montag durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) verhängten Abzug von neun Punkten überraschend Einspruch eingelegt. Das bestätigten die Bornheimer am Donnerstag gegenüber liga3-online.de.

Entscheidung kommt überraschend

Zu den Hintergründen wollte sich der Verein nicht äußern und betonte stattdessen, mit allen Seiten Stillschweigen vereinbart zu haben. Dennoch kommt der Einspruch überraschend, denn unmittelbar nach Einreichung der Insolvenz hatte Präsident Michael Görner noch betont: "Wir haben den Anspruch, im nächsten Jahr in der Regionalliga zu spielen". Ohnehin ist unklar, ob der FSV überhaupt die Lizenz für eine weitere Drittliga-Saison bekommen würde – rund eine Million Euro sollen dem Verein dafür fehlen. Allein um die Gehälter und die allernötigsten Kosten für den Spielbetrieb bis zum Saisonende zahlen zu können, hätte der Verein bis zum 30. Juni rund 400.000 Euro generieren müssen. Derzeit werden die Gehälter vom Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit bezahlt, sind allerdings auch nur bis Mai gesichert.

Abstieg ohne Einspruch besiegelt

Ob der Einspruch Chancen auf Erfolg hat, bleibt unterdessen fraglich – die DFB-Spielordnung ist in Paragraph 6 eindeutig: Meldet ein Verein während der laufenden Saison Insolvenz an, werden ihm neun Punkte abgezogen – unabhängig davon, ob das Verfahren letztlich auch eröffnet wird. Mit Blick auf den FSV Frankfurt heißt das: Ohne den Einspruch wäre der Abstieg in die Regionalliga besiegelt gewesen, denn einen Rückstand von 13 Punkten könnten die Bornheimer bei nur noch vier ausstehenden Spielen nicht mehr aufholen. Und jetzt? Neue Hoffnung für die Frankfurter? Eher unwahrscheinlich! Zwar hat auch der VfR Aalen seit dem Punktabzug Mitte März mehrfach Einspruch gegen das Urteil eingelegt, allerdings sind die Umstände beim VfR, der sich offenbar auf die Pleite eines früheren Hauptsponsors beruft, andere. Doch selbst in diesem Fall ist eine Rücknahme des Abzugs, was gemäß Paragraph 6 der Spielordnung zumindest theoretisch möglich wäre, eher unwahrscheinlich. Am 4. Mai wird das DFB-Bundesgericht sein Urteil verkünden. In absehbarer Zukunft wird sich der DFB auch mit dem Einspruch des FSV befassen müssen. Ob und wann es zu einer mündlichen Anhörung kommt, ist allerdings noch offen.

   

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