Generalbundesanwalt fordert Fußfesseln für Hooligans
Der verfrühte Platzsturm der Fans von Zweitligist Fortuna Düsseldorf beim Relegationsrückspiel gegen Hertha BSC Berlin am 15. Mai hat eine bundesweite Diskussion über die Sicherheit in den Deutschen Stadien ausgelöst. Immer mehr Instanzen schalten sich ein, um bringen immer wieder neue Idee ins Spiel. Die neuste Überlegung kommt von Generalbundesanwalt Harald Range: Er fordert Fußfesseln für besonders auffällige Fans. Der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" erklärt er: "Notorische Hooligans, die als Rowdys bekannt sind, könnten eine elektronische Fußfessel bekommen. Bislang hat die Polizei nur die Möglichkeit, Platzverweise auszusprechen. Aber die Kontrolle, ob diese Platzverweise von den Verdächtigen wirklich eingehalten werden, ist in der Praxis oft nicht gegeben."
"Menschenwürde wird verletzt"
Um diese Maßnahme umzusetzen, bedarf es einer Änderung des Polizeirechts. Diese will die CDU Brandenburg nun erreichen. CDU-Rechtspolitiker Danny Eichelbaum erklärte dazu am Sonntag gegenüber der "dpa": "Der Staat darf vor der zunehmenden Gewalt in Fußballstadien nicht kapitulieren. Platzverweise für Hooligans reichen nicht aus". Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte wies die Forderung des Generalbundesanwalts allerdings entschieden zurück. Sie seien unverhältnismäßig und zudem würden sie die Menschenwürde der Fans verletzen. "Generalbundesanwalt Range unterstellt, dass es ein Problem bei der Durchsetzung von Platzverweisen und Stadionverboten gebe. Dies ist aus der Luft gegriffen. Tatsächlich gibt es – selbst bei den rechtsstaatlich bedenklichen privaten Stadionverboten – keine nennenswerten Schwierigkeiten mit deren Einhaltung", erklärte die Arbeitsgemeinschaft in einen offenen Brief an die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
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