Hansa-Fans erhalten über 50.000 Euro Schadensersatz

Gute Nachrichten für alle Fans des F.C. Hansa Rostock, die am 5. Dezember 2015 auf der Rückfahrt vom Auswärtsspiel in Halle ihre Personalien abgeben mussten: Die "Blau-Weiß-Rote Hilfe" hat Schadensersatz in Höhe von insgesamt über 50.000 Euro erstritten.

Unverhältnismäßiger Einsatz

Fast drei Jahre ist es her, dass die Polizei einen Zug auf der Fahrt von Berlin nach Rostock am Bahnhof in Oranienburg stoppte und die 300 mitreisenden Hansa-Fans, die auf der Rückfahrt vom Auswärtsspiel in Halle waren, zur Personalienangabe aufforderte. Auslöser soll eine vermeintliche sexuelle Belästigung eines weiblichen Fahrgasts durch Hansa-Fans gewesen sein. Während rund 30 Anhänger über die Gleise flüchten konnten, hielt die Polizei die anderen 270 Fans über längere Zeit in Gewahrsam. Die "Blau-Weiß-Rote Hilfe" sprach anschließend von einem unverhältnismäßigen Einsatz und ging rechtlich gegen die Polizeikontrolle vor – mit Erfolg.

Zusammen mit einer Anwältin erstritt die Fanhilfe für alle Betroffenen einen finanziellen Schadenersatz in Höhe von 200 Euro – in der Summe also über 50.000 Euro. Durch "derartige Exempel" hofft die "Blau-Weiß-Rote Hilfe", die Polizei beim nächsten Mal davon abzuhalten, "wenn ein Fehlverhalten einer handvoll Hansa-Fans im Raum steht, ganze Züge über Stunden aufzuhalten, wodurch nicht nur Hansa-Fans, sondern unter Umständen der gesamte Zugverkehr auf der Strecke Berlin-Rostock in Mitleidenschaft gezogen werden."

Fanhilfe hofft auf Spenden

Um die Kosten auch bei weiteren Verfahren dieser Art decken zu können, erwartet die Fanhilfe nun, dass die betroffenen Fans einen Teil des Geldes an die Fanhilfe spenden. "Seid Euch gewiss, dass wir uns davon nicht die nächste Auswärtsreise mit Bier und Köm aufhübschen, sondern uns immer bemühen, unseren Teil dazu beizutragen, dass wir noch viele Jahre gemeinsam unseren Verein überall in Deutschland mit vielen Fans unterstützen können und nicht zuletzt auch wollen", heißt es in einer Stellungnahme. Daher benötige man das Geld, "um gute Anwälte bezahlen zu können. Seid Euch gewiss, dass wir mit Eurem Geld höchst sorgsam umgehen." Damals Betroffene sollen sich bei der Fanhilfe melden. Ein Antrag auf Schadensersatz kann am Infostand ausgefüllt werden.

   

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