Insolvenzverwalter Siemon vertritt CFC wieder alleine

Ruhiges Arbeiten ist beim Chemnitzer FC schon seit Wochen nicht mehr möglich. Ein Auslöser dafür war die Entscheidung des Chemnitzer Amtsgerichts, einen Notvorstand als Vertreter des Klubs zu berufen. Laut einer Vereinsmitteilung hob das Oberlandesgericht Dresden diesen Beschluss nun wieder auf. Insolvenzverwalter Klaus Siemon erhält die Entscheidungsgewalt damit zurück.

Kommando zurück: Siemon übernimmt wieder

"Unverantwortliche Entscheidungen des Vereins- und Handesregisters im Zusammenwirken mit dem haarsträubenden Vorgehen des Notvorstandes und des Rechtsanwaltes Georgi, die insolvenzrechtlich inkompetent sind, haben ein Führungschaos und dann unendlichen Schaden für die CFC GmbH und das Sanierungskonzept herbeigeführt." Die Meinung des Chemnitzer Insolvenzverwalters Klaus Siemon zur Arbeit des Notvorstandes der Himmelblauen ist in ihrer Klarheit kaum misszuverstehen.

Vor rund einem Monat entzog das Chemnitzer Amtsgericht dem Rechtsanwalt grundsätzliche Befugnisse und setzte das provisorische Gremium ein – es folgte ein heilloses Durcheinander samt Schuldzuweisungen in verschiedenste Richtungen. Geht es nach Siemon, ist damit nun Schluss. So befand das Oberlandesgericht Dresden die Entscheidung des Amtsgerichtes für ungültig. Konkret bedeutet das: Siemon fungiert wieder als offizieller Vertreter der Stimmrechte des Chemnitzer FC e.V., welcher wiederum größter Anteileigner an GmbH und Drittligamannschaft ist.

"Schäden, die nicht mehr auszugleichen sind"

Der Insolvenzverwalter begrüßte die Gerichtsentscheidung laut "Bild"-Bericht: "Dem Verein und der GmbH sind wegen des entstandenen Vertrauensverlustes erheblich wirtschaftliche Schäden entstanden, die nicht mehr auszugleichen sind. Obgleich ich jetzt wieder in der Lage bin, Anteile zu verkaufen."

Wie der Verein ausführte, sei es nun außerdem möglich, einen neuen Notvorstand zu berufen. Es könnten "Voraussetzungen geschaffen werden, die die Gesellschafter der Chemnitzer FC Fußball GmbH ihr Engagement zukünftig fortsetzen lassen, eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen und diese mit Transparenz, Businessplänen und Objektivität durchzuführen. Dies ist die Bedingung, um den geplanten und bereits eingeleiteten Sanierungsplan des Insolvenzverwalters weiter umzusetzen."

   

Das könnte Sie auch interessieren

Auch interessant

Back to top button