Karlsruher SC erhält Klage vom Vermarkter
Zwischen dem Karlsruher SC und seinem Vermarktungspartner, der Lagardère Sports Germany GmbH, bahnt sich ein Rechtsstreit an. Zwar sei Lagardère Sports für ein einvernehmliche Lösung immer noch bereit, dennoch reichte die GmbH vor dem Karlsruher Landgericht nun Klage gegen den Sport-Club ein.
Gerichtliche Prüfung der Wirksamkeit
Mit Wirkung zum 31. März 2019 hatte der Karlsruher SC schon im Dezember letzten Jahres seinen Vertrag mit dem langjährigen Vermarktungspartner Lagardère Sports gekündigt. Um die Wirksamkeit dieser Kündigung gerichtlich festzustellen, reichte die GmbH nun ihrerseits eine Klage vor dem Landgericht Karlsruhe ein.
"Die klageweise Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung ist notwendig, um die Rechtsposition von Lagardère Sports gerichtlich zu bestätigen und durchzusetzen", erklärte Christian Jäger, Executive Director Region Süd bei Lagardère Sports, in einer Stellungnahme des Unternehmens gegenüber dem Online-Portal "ka-news".
Einvernehmliche Lösung finden
KSC-Rechtsanwalt Dr. Markus Schütz wurde die Klageschrift bereits übermittelt, auch der Karlsruher SC wird sie in den kommenden Tagen erhalten. Abseits des drohenden Prozesses im Vertragsstreit sei Lagardère Sports weiterhin daran interessiert, die Zusammenarbeit mit dem Klub von Präsident Ingo Wellenreuther und seinen Partnern fortzuführen. Dementsprechend steht die Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Lösung immer noch im Raum.
Sollte das Gericht urteilen, dass das gesetzliche Kündigungsrecht, welches der KSC laut einer Mitteilung wahrgenommen habe, ungültig ist, droht der Streitfall. Denn laut des Vermarkters stehe dem Sport-Club dieses Recht zur Kündigung nicht zu. Bis auf weiteres will das Unternehmen sich nicht mehr öffentlich zu dem Vorgang äußern.