Keine Liquiditätsprüfung: DFB erleichtert Lizenzierung

Schon am Freitag hatte der DFB umfangreiche Änderungen in seiner Spielordnung vorgenommen und Punktabzüge bei einer Insolvenz ausgesetzt, nun hat das Präsidium auch das laufenden Zulassungsverfahren für die kommende Saison angepasst. Damit reagiert der Verband auf die aktuelle Krise und die damit verbundenen Folgen.

Keine Prüfung der Liquiditätssituation

In einer Mitteilung spricht der DFB von "deutlichen Lockerungen", die helfen sollen, die Bewerber in der Coronakrise zu entlasten. Unter anderem wird es für die kommende Saison keine Zulassungsverweigerungen aufgrund nicht nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit geben. Auch in anderen Bereichen des Zulassungsverfahrens sei die Erteilung möglicher Bedingungen, Auflagen und Sanktionen angepasst oder ausgesetzt worden, teilte der Verband mit. Darüber hinaus soll keine Prüfung der Liquiditätssituation vom DFB vorgenommen werden.

Vizepräsident Peter Frymuth erklärt: "Nach der Änderung der DFB-Spielordnung vor wenigen Tagen ist die Anpassung der Zulassungsverfahren der nächste wichtige Schritt, um den Vereinen zu helfen und die Corona-Krise im Fußball zu bewältigen. Die Maßnahmen sind ebenso notwendig wie logisch. Wir können in der aktuellen Situation nicht die gewohnten Maßstäbe (…) ansetzen, das wäre absurd."

Von einer kompletten Aussetzung des Zulassungsverfahrens hat der DFB indes bewusst abgesehen. Die Erhebung der Finanzdaten, die Prüfung des technisch-organisatorischen Bereichs sowie die vorgegebenen Fristen sollen grundsätzlich beibehalten. "Eine Aufhebung des gesamten Zulassungsverfahrens würde später, wenn wieder Normalität im Fußball einkehrt, eine Rückkehr in den geregelten Betrieb wirtschaftlich und organisatorisch erschweren und könnte für Folgeprobleme sorgen – sowohl bei den Klubs selbst als auch für die betroffenen Ligen", erläutert Frymuth und bezeichnet ein verschlanktes Zulassungsverfahren als "die sinnvollste Lösung".

Keine Punktabzüge

Die Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit 2020/2021 soll im üblichen Verfahren und Zeitfenster erfolgen. "Sofern eine festgestellte Liquiditätslücke nicht geschlossen werden kann, würden jedoch keine Punktabzüge erfolgen", teilte der DFB mit. "Möglich bleiben andere Maßnahmen, beispielsweise Transferauflagen für die betroffenen Klubs."

Ausgesetzt ist die Kapitalauflagenüberprüfung. Eine Kapitalauflage, nach der sich ein negatives Eigenkapital im Kalenderjahr 2020 nicht weiter verschlechtern darf, wird für die Saison 2020/2021 nicht erteilt. Demzufolge seien hier auch keine Geldstrafen im Frühjahr 2021 möglich. Ebenfalls gelockert werden die personell-administrativen Zulassungsvoraussetzungen. Wird aufgrund der Corona-Krise im Verein Kurzarbeit ausgeübt und daher die Vorgabe von Vollzeitstellen vorübergehend nicht erreicht, erfolgen keine Sanktionen.

Die Änderungen gelten ausschließlich für das laufende Zulassungsverfahren und die vorgeschriebenen Überprüfungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit 2020/2021. Mit Beginn des Zulassungsverfahrens für die Saison 2021/2022 sollen wieder die bisherigen Bestimmungen in Kraft treten.

   

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