Landgericht weist DFB-Urteil zurück: Kein Punktabzug für Mannheim

Erfolg für Regionalligist SV Waldhof Mannheim: Das Landgericht Frankfurt hat am Mittwoch ein DFB-Urteil, wonach dem SVW für die Vorfälle beim Rückspiel der Relegation gegen Uerdingen drei Punkte abgezogen werden sollten, zurückgewiesen. Der DFB will nun Einspruch einlegen.

"Verfälscht den sportlichen Wettbewerb"

Es war der größte Skandal in der Geschichte der Relegationsspiele, als die Partie zwischen dem SV Waldhof Mannheim und dem KFC Uerdingen im Mai 2018 wegen Fehlverhaltens der SVW-Anhänger abgebrochen wurde. Der DFB verhängte wegen des "schuldhaft herbeigeführten" Spielabbruchs daraufhin eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro und einen Abzug von neun Punkten, der später auf drei Zähler reduziert wurde. Da der SV Waldhof jedoch einen Formfehler des DFB erkannt haben will und kein Argument für einen Punktabzug in den DFB-Statuten fand ("Der Willkür ist Tür und Tor geöffnet"), klagte sich der Viertligist bis vor das Landgericht – und bekam am Mittwoch Recht.

"Der Punktabzug verfälscht den sportlichen Wettbewerb. Diesen in fairer Weise zu fördern, ist oberster Satzungszweck des DFB", begründete Richter Richard Kästner. "Ein Punktabzug ist daher in aller Regel nur gerechtfertigt, wenn er dazu dient, einen unberechtigt oder in sonstiger Weise unfair erlangten Vorteil wieder rückgängig zu machen." Allerdings habe der vom Sportgericht verhängte Punkteabzug nicht die Punkteverteilung in diesen Spielen korrigiert, sondern entfalte seine Wirkung auf die gesamte nächste Spielsaison, die mit den Vorfällen in den Relegationsspielen in keinem Zusammenhang steht, so Kästner.

DFB kündigt Einspruch an

Darüber hinaus sei beim verhängten Punkteabzug auch nicht beachtet worden, dass der Gedanke des Fair Play vor allem auch gegenüber den Spielern gelte, "die nach hartem Training in einem fairen Spiel alles daran setzen, einen Sieg (…) zu erringen, die um den Aufstieg in eine höhere Liga kämpfen und die unmittelbar für die Vorfälle nicht verantwortlich sind", heißt es weiter. Die Interessen der Spieler, die kein Verschulden treffe, habe das Berufungsgericht des DFB nicht berücksichtigt. Sie seien aber erheblich. Ein Abzug von drei Punkten könne den Aufstieg in die 3. Liga verhindern. Das habe für jeden Spieler unmittelbare, auch finanzielle Auswirkungen.

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, der DFB kündigte an, Einspruch einlegen zu wollen: "Der Richterspruch deckt sich nicht mit unserer Rechtsauffassung", wird Vizepräsident Rainer Koch in einem "SID"-Bericht zitiert: "Wir werden jetzt die Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung abwarten. Es ist davon auszugehen, dass der DFB anschließend Berufung einlegen wird."

Zehn Punkte Vorsprung

Die Tabelle der Regionalliga Südwest führen die Mannheimer trotz des Abzugs derzeit souverän mit zehn Zähler Vorsprung an. Sollte der DFB den Punktabzug tatsächlich zurücknehmen müssen, wären es 13 Zähler – und der SVW würde der 3. Liga nach drei erfolglosen Anläufen ein weiteres Stück näher kommen. "Wir bringen drei Punkte mit nach Hause", sagte SVW-Geschäftsführer Markus Kompp nach der Verhandlung und appellierte an den DFB, "es jetzt gut sein zu lassen."

   

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