"Micky-Maus-Gericht": Türkgücü will Pokal-Entscheid prüfen lassen

Mit dem Urteil des Schiedsgerichts – der höchsten Sportgerichtsbarkeit in Bayern – steht seit Dienstagabend endgültig fest, dass nicht Türkgücü München, sondern der 1. FC Schweinfurt am DFB-Pokal teilnehmen wird. Ein Einspruch dagegen ist zwar nicht mehr möglich, dennoch will Türkgücü den Entscheid prüfen lassen – möglicherweise sogar vor dem Bundesgerichtshof.

"Das ist so nicht zulässig"

Groß ist sie, die Enttäuschung bei Türkgücü München nach der Niederlage vor dem Schiedsgericht. Nach einer mündlichen Verhandlung am Montag traf das höchste Sportgericht in Bayern am Dienstag die endgültige Entscheidung. Ein Umstand, der dem Aufsteiger sauer aufstößt: "Wir waren vor riesigen Gerichten – und gehen nun zu einem Micky-Maus-Gericht, das mal eben eine zehnseitige Beschlussfassung vorlegt", kritisiert Geschäftsführer Max Kothny im "Sportbuzzer". Laut dem 23-Jährigen habe die Verhandlung im Sitzungssaal eines Hotels und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. "Das sagt doch alles aus." 

Einfach so hinnehmen will Türkgücü das Urteil, das "dahingerotzt" sei, wie Kothny der "Süddeutschen Zeitung" sagte, offenbar nicht. "Es liegt ein schwerwiegender kartellrechtlicher Fehler vor", sagt Kothny und kündigt an: "Wir werden das nicht auf uns sitzen lassen." Wenn nötig, will der Klub bis vor den Bundesgerichtshof ziehen. "Es ist ein trauriger Tag für die Gerichtsbarkeit. Das ist so nicht zulässig", schimpft der Geschäftsführer des Aufsteigers.

Vorwurf: Befangenheit

Schon am Donnerstag hatte Kothny beim MDR über die bevorstehenden Verhandlung beim Schiedsgerichts gesagt: "Das ist so, als wenn der BFV der Mann und Türkgügü die Frau wäre, wir uns in einer Ehe befinden, uns scheiden lassen und der Cousin vom Mann der Richter ist und dann entscheidet, was wir an Unterhalt bekommen. Soll heißen: Ich erwarte dort kein faires Urteil." 

Im Klartext: Kothny wirft dem Gericht Befangenheit vor. Allerdings handelt es sich bei dem Schiedsgericht um kein Organ des Verbandes oder seiner Gliederungen. Es setzt sich aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern sowie drei Stellvertretern zusammen. Jeder Schiedsrichter muss die Befähigung zum Richteramt haben, zudem ist die Berufung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg erfolgt. Schweinfurts Teilnahme am DFB-Pokal wird nach dem Urteil des Schiedsgerichts nicht mehr angefochten werden können, da der Gang zu ordentlichen Gerichten in dieser Angelegenheit nun ausgeschlossen ist.

Klage auf Schadenersatz?

Und inwiefern tatsächlich ein "schwerwiegender kartellrechtlicher Fehler" vorliegt, bleibt abzuwarten. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts hatte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) erst am Freitag bestätigt. Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass die im Zulassungsvertrag für die Regionalliga-Saison 2019/20 enthaltene und damit von Türkgücü mit unterschriebene Schiedsklausel wirksam sei. Der Streit sei trotz des in der Zwischenzeit erfolgten Aufstiegs des Klubs "von der Schiedsvereinbarung umfasst", weil er "während der Teilnahme von Türkgücü München an der Regionalliga Bayern im Spieljahr 2019/2020 entstanden" sei. Auch verstoße die Schiedsabrede nicht gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot. Damit sei das Verlangen des BFV "nach einer Schiedsvereinbarung (…) durch sachliche Gründe gerechtfertigt".

In einem möglichen Prozess vor dem Oberlandesgericht – ein entsprechendes Eilverfahren ist derzeit anhängig – könnte Türkgücü den Bayrischen Fußball-Verband aber noch auf Schadensersatz verklagen. Doch nachdem das Schiedsgericht die im Frühjahr vom BFV geschaffene und auch von Türkgücü zunächst akzeptierte Lösung bestätigt hatte, scheinen die Erfolgsaussichten ungewiss.

   

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