Nach Abbruch: FSV Zwickau hofft auf Wiederholungsspiel
Wie geht es nach dem Abbruch der Partie zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen weiter? Die Westsachsen plädieren dafür, dass das Spiel wiederholt wird. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die Partie für RWE gewertet wird.
"Hoffen auf ein mildes Urteil"
"Wir hoffen auf ein mildes Urteil für uns, denn wir können keine Punktabzüge oder Spielwertungen gegen uns verkraften. Das tut uns extrem weh", sagte Vorstandssprecher Frank Fischer im "MagentaSport"-Interview unmittelbar nach dem Abbruch. "Jedes Urteil wäre gut, was den Wettbewerb am Ende nicht verzerren würde, wir plädieren ganz klar für eine Spielwiederholung." Zunächst wird Schiedsrichter Nicolas Winter nun einen Sonderbericht anfertigen. Anschließend entscheidet das DFB-Sportgericht über die Wertung des Spiels.
Dass die Partie wiederholt wird, ist jedoch eher unwahrscheinlich. Zwar ist eine Neuansetzung grundsätzlich möglich – so geschehen etwa beim Abbruch des Spiels zwischen dem MSV Duisburg und dem VfL Osnabrück im Dezember 2021 -, allerdings ist in Paragraph 18 Nr. 4 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB festgelegt: "Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein (…) ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem (…) Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten."
Spielwertung für RWE wahrscheinlich
Und weil der Abbruch durch einen Zuschauer des FSV Zwickau verursacht wurde (es handelte es sich um einen Sponsor) und die Vereine für ihre Zuschauer verantwortlichen sind, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der DFB die Partie mit 2:0 für Rot-Weiss Essen werten wird. So wurde auch im März 2022 verfahren, als die Bundesliga-Partie zwischen dem VfL Bochum und Borussia Mönchengladbach abgebrochen wurde, nachdem ein Bochumer Fan ein Bierbecher auf den Schiedsrichter-Assistenten geworfen hatte. RWE hätte dann 39 Punkte auf dem Konto und den Klassenerhalt so gut wie sicher, während Zwickau bei 28 Zählern bleiben würde und weiterhin sieben Zähler Rückstand auf das rettende Ufer hätte – bei nur noch fünf Spielen. Für den Klassenerhalt bräuchte es dann ein Wunder.
Darüber hinaus müssen die Westsachsen mit einer drastischen Geldstrafe rechnen. Paragraph 7 Nr. 1e der Rechts- und Verfahrensordnung sieht bei einem schuldhaften Herbeiführen eines Spielabbruchs eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro vor. Auch der Anhänger des FSV, der den Abbruch verschuldet hat, muss mit einer Strafe rechnen, die über ein Stadionverbot hinausgeht. Schließlich könnte er nun einen entscheidenden Anteil daran haben, dass der FSV Zwickau den Abstieg nicht mehr verhindern kann. "Das wird Konsequenzen haben", kündigte Fischer an.
Fragen und Antworten: Wie es nach dem Spielabbruch weitergeht