Nach Auseinandersetzung: 1.000 Euro Strafe für den VfR Aalen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfR Aalen am Donnerstag zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt.
Karabinerhaken als Auslöser
Der Grund: Bei den Einlasskontrollen vor dem Spiel gegen Wiesbaden am 21. Dezember war es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen mehreren Aalener Zuschauern sowie Sicherheits- und Polizeikräften gekommen, nachdem an den mitgeführten Fahnenstangen zahlreiche Karabinerhaken festgestellt worden waren. Diese sind im Stadionbereich untersagt.
VfR kann Einspruch einlegen
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, der VfR kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch beim DFB einlegen und damit eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen. Bleibt es bei der Strafe, rückt Aalen in der Strafentabelle mit einer Gesamtsumme von 2.050 Euro in dieser Saison auf den zwölften Platz der Strafentabelle vor.