Nach Einspruch: DFB reduziert Geldstrafe für den FSV Zwickau

Am 14. Juli hatte das DFB-Sportgericht den FSV Zwickau aufgrund von Vorfällen beim Auswärtsspiel in Dortmund (18. Dezember 2021) mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Nach einem Einspruch der Westsachsen wurde die Strafe nun um 4.500 Euro reduziert. 

FSV nicht mehr auffällig geworden

Georg Schierholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärt: "Im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt das Sportgericht insbesondere die lange Verfahrensdauer und damit verbunden die Tatsache, dass sich seit der vorliegenden Auseinandersetzung vor rund einem Jahr keine ähnlichen Vorfälle mehr ereignet haben." Daher erscheine die Reduzierung der Geldstrafe von 15.000 auf 10.500 Euro bei "wohlwollender Betrachtung" angemessen, aber auch erforderlich. Bis zu 3.500 Euro kann der FSV für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Ein Ordner schwer verletzt

Verhängt worden war die Geldstrafe, weil Fans beim Spiel in Dortmund mit einer nicht genehmigten Trommel den Eingangsbereich des Stadions gestürmt hatten. Daraufhin war der Einlass gestoppt worden. Als die Trommel vom Ordnungsdienst sicher gestellt wurde, war es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Zwickauer Zuschauern und dem Ordnungsdienst gekommen, bei denen zumindest ein Ordner schwer verletzt wurde und Rippenbrüche davontrug. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der FSV zehn beteiligte Anhänger ermitteln konnte. Insgesamt mussten die Schwäne in der vergangenen Saison 23.500 Euro an den DFB zahlen, was im Ligaschnitt Rang 5 bedeutete.

   

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