Neun-Punkte-Abzug für Frankfurt – Abstieg wohl besiegelt
Der FSV Frankfurt ist am Montag vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) mit einem Abzug von neun Punkten in der laufenden Saison belegt worden. Grund dafür ist der am 11. April gestellte Insolvenzantrag. Mit dem Punktabzug ist der Abstieg in die Regionalliga nun besiegelt.
13 Punkte hinter dem rettenden Ufer
Noch ist das Urteil zwar nicht rechtskräftig, doch die Wahrscheinlichkeit, dass der FSV innerhalb der Frist von drei Tagen Einspruch gegen das Urteil einlegen wird, dürfte eher gering sein. Zuletzt hatten die Bornheimer bereits betont, alles tun zu wollen, "um den Spielbetrieb in der Regionalliga zu ermöglichen". Sobald der Punktabzug endgültig rechtskräftig wird, fällt der Zweitliga-Absteiger auf den letzten Tabellenplatz zurück. Der Rückstand auf das rettende Ufer würde auf 13 Zähler anwachsen, sodass der Klassenerhalt bei nur noch vier ausstehenden Spielen nicht mehr zu schaffen wäre. Basis des Punktabzugs ist Paragraf 6 der DFB-Spielordnung: Meldet ein Verein während der laufenden Saison Insolvenz an, werden ihm neun Punkte abgezogen. Nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa wenn gegen den Hauptsponsor zuvor ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, kann von diesem Punktabzug abgesehen werden. Weitere spieltechnische Konsequenzen über den Punktabzug hinaus sind unterdessen nicht vorgesehen.
Rund drei Millionen Euro Schulden
Der FSV Frankfurt hatte am 11. April Insolvenz angemeldet, da sich nach dem Zweitliga-Abstieg im vergangenen Sommer Schulden in Höhe von rund drei Millionen Euro angesammelt haben. Allein um die Gehälter und die allernötigsten Kosten für den Spielbetrieb bis zum Saisonende zahlen zu können, hätte der Verein bis zum 30. Juni rund 400.000 Euro generieren müssen. Darüber hinaus steht der Verein mit über 600.000 Euro bei der Berufsgenossenschaft in der Kreide. Angesichts dieser Zahlen war ohnehin unklar, ob der FSV überhaupt eine Zulassung für die kommende Drittliga-Saison erhalten hätte. Rund eine Million Euro fehlen den Bornheimern dafür, da einmalige Sonderzahlungen, wie aus dem DFL-Rettungsschirm für Zweitliga-Absteiger (500.000 Euro) sowie die DFB-Pokal-Prämien (140.000 Euro), wegfallen. Zudem wird der Zweitliga-Absteiger die laufende Saison wohl im sechsstelligen Minus abschließen. Der laufende Spielbetrieb ist indes aber nicht gefährdet, da die Gehälter bis Mai über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit bezahlt werden.
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