Nach Insolvenzfällen: DFB verschärft Zulassungsverfahren

Aus den Insolvenzfällen des KFC Uerdingen (2021) und von Türkgücü München (2022) hat der DFB nun Konsequenzen gezogen und weitere Verschärfungen für das Zulassungsverfahren zur 3. Liga beschlossen. Die Änderungen treten zum 1. Dezember in Kraft und greifen erstmals zur Saison 2023/2024.

Punktabzug bei Überschreitung der Personalkosten droht

Eine der Maßnahmen ist eine strengere Sanktionierung für Klubs "bei erheblichen Überschreitungen der geplanten Personalaufwendungen während der Saison", wie der DFB mitteilte. Bisher sind  in diesen Fällen in der Regel Geldstrafen ausgesprochen worden, künftig ist – abhängig vom Umfang des Verstoßes – auch ein Abzug von bis zu drei Punkten möglich. Und damit eine unmittelbare sportliche Auswirkung.

Außerdem hat das Präsidium beschlossen, dass Drittligisten, deren Gesamterträge zu 80 Prozent oder mehr für Personalaufwendungen im Spielbetrieb verwendet werden, eine zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe von einer Million Euro hinterlegen müssen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten deutlich gezeigt, dass Klubs mit hohen Personalkosten im Spielbetrieb bei gleichzeitig geringer Ertragskraft einer "besonderen wirtschaftlichen Gefährdung" ausgesetzt seien, erklärte der Verband. "Die Abhängigkeit von Darlehen durch Dritte ist erhöht, das Risiko der Zahlungsunfähigkeit und die Gefahr einer Insolvenz steigen."

Mit der zusätzlichen Liquiditätsreserve soll ein Risikopuffer geschaffen werden und zugleich die Hürde für die Klubs höher gesetzt werden, überhaupt derart stark ins wirtschaftliche Risiko zu gehen. Für den Fall, dass eine erforderliche Liquiditätsreserve nicht fristgerecht erbracht wird, geht dies mit der Verweigerung der Zulassung für die 3. Liga einher.

"DFB hat Lehren gezogen"

Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung, sagt: "Die Vorfälle um den KFC Uerdingen und Türkgücü München haben einen Schatten auf die 3. Liga geworfen und die insgesamt positive Entwicklung der Liga erheblich getrübt." Daraus habe der DFB Lehren gezogen und in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss 3. Liga und seinen Vereinsvertretern zielgerichtet reagiert. Ziel der beschlossenen Verschärfungen sei eine "wirksamere Prävention" und eine "noch höhere Transparenz in den Regularien des Zulassungsverfahrens".

Bereits im vergangenen Oktober hatten Ergebnisse aus der Task Force "Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga" zu richtungsweisenden Anpassungen im Bereich der Zulassungsrichtlinien geführt. Die damals verabschiedeten Maßnahmen im wirtschaftlichen Bereich greifen ebenfalls mit Beginn der Saison 2023/2024. Beinhaltet sind verschärfte Vorgaben zur Eigenkapitalauflage sowie die Modifikation des Financial Fairplay 3. Liga, das künftig als feste Auflage in das Zulassungsverfahren integriert sein wird.

Keine Änderung an den Flutlicht-Vorgaben

Unverändert bleiben dagegen die Anforderungen an das Flutlicht für die Saison 2023/2024. Ursprünglich war eine höhere Beleuchtungsstärke (1.000 statt 800 Lux) vorgesehen, "nun ist der Schritt unter anderem aufgrund der aktuellen Energiekrise für bestehende Anlagen wieder rückgängig gemacht worden", so der DFB.

Dafür bleibe aber die Vorgabe, dass Neuanlagen erhöhte Anforderungen erfüllen und darüber hinaus mit dem neuesten Energiestandard ausgestattet werden müssen, um den Aspekten des Energieverbrauchs und Klimaschutzes Rechnung zu tragen, unverändert. Sollten an einigen Standorten die Anforderungen beispielsweise aus statischen Gründen oder aufgrund erhöhter Lichtemissionen nicht umsetzbar sein, sei für Härtefälle ein Ausnahmeantrag an die Fachgruppe Spielbetriebe möglich, heißt es aus Frankfurt.

   

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