Nach Trauerbekundung: Geldstrafe und Tribünen-Sperre für den CFC

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat den Chemnitzer FC am Montag mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Zudem muss die Südtribüne beim kommenden Heimspiel gesperrt bleibt.

Trauerbekundung sorgte für Aufregung

Damit ahndete der NOFV einen Vorfall beim Heimspiel gegen Altglienicke am 9. März, als die Fans des Chemnitzer FC dem verstorbenen Thomas Haller gedachten. Für Aufregung hatte die Trauerbekundung gesorgt, weil Haller als Mitbegründer der rechtsextremen Vereinigung HooNaRa (Hooligans Nazis Rassisten) galt und zuletzt die junge rechte Szene in Chemnitz mit aufgebaut haben soll. Der Verein hatte sich anschließend von mehreren Mitarbeitern getrennt, zudem wurde Anzeige "gegen Unbekannt wegen aller in Betracht kommenden Delikte" erstattet.

Bereits beim Heimspiel gegen den ZFC Meuselwitz am kommenden Samstag, wenn der Chemnitzer FC die Meisterschaft in der Regionalliga Nordost perfekt machen kann, muss die Südtribüne gesperrt bleiben. Zudem wurde die Sperrung der Tribüne für zwei weitere Spiele auf Bewährung ausgesetzt. Dieses Strafmaß tritt somit erst in Kraft, falls es zu weiteren Vorfällen kommen sollte. Von der Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro kann der CFC 5.000 Euro in die vereinseigene Anti-Rassismus-Arbeit investieren.

Urteil ist rechtskräftig

"Der NOFV hat null Toleranz gegenüber Rassismus. Mit dem Urteil ist ein deutliches Signal gesetzt wurden", erklärt Richter Stephan Oberholz. "Der NOFV und der Chemnitzer FC haben eine gesellschaftliche Verantwortung, der sie gerecht werden müssen. Das Gericht hat im Strafmaß berücksichtigt, dass der Chemnitzer FC bereits erste Maßnahmen ergriffenen und sich auf das Schärfste von den Geschehnissen distanziert hat." Der Chemnitzer FC hat das Urteil bereits akzeptiert, es ist damit rechtskräftig.

   

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