Neuer Ärger: CFC-Insolvenzverwalter will Aufsichtsrat bestimmen

Insolvenzverwalter Klaus Siemon setzt dem Chemnitzer FC erneut die Pistole auf die Brust, indem er eine Kandidatenliste für die Wahl des Aufsichtsrates selbst bestimmen will. Auf der Mitgliederversammlung am kommenden Montag soll dann möglichst auch das von Siemon gewünschte Ergebnis eintreffen, andernfalls drohe dem Verein die Löschung.

"Mit den übermittelten Personen nicht einverstanden"

Sechs Kandidaten stehen zur Auswahl, die am kommenden Montag von den Mitgliedern des Chemnitzer FC in den Aufsichtsrat des Vereins gewählt werden können – zwei dieser Namen will Klaus Siemon offensichtlich auf dieser Liste nicht sehen. "Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich mit den übermittelten Personen nicht einverstanden bin. Sollte diese Liste so gewählt werden, sehe ich den Bestand des Chemnitzer FC e.V. als akut gefährdet an", zitiert "Tag24" aus einem Schreiben des Insolvenzverwalters, das dem Newsportal vorliegen soll.

Demnach habe Siemon statt den ehemaligen Aufsichtratsmitgliedern Norman Löster und Wolfgang Meyer zwei andere Namen im Auge: Die Geschäftsleute Doreen Pfeifer und Gunter Kermer sollen am Montag zur Wahl stehen. Andernfalls drohen dem Verein neue Konsequenzen.

Insolvenzverordnung stoppt Siemon

Dem Vorschlag des Insolvenzverwalters kam der CFC allerdings nicht nach, weswegen Siemon in dem Schreiben betont: "Gemäß § 97 II InsO hat die Insolvenzschuldnerin den Insolvenzverwalter zu unterstützen." Deswegen will sich der Verwalter nun gegen die etwaige Wahl des Aufsichtsrates stemmen: "Deshalb erteile ich die Anweisung, keine Personen in Aufsichtsrat oder Vorstand zu bestellen, die nicht meine Zustimmung haben." Andernfalls werde er "Rechtsmittel und Schadensersatzansprüche" prüfen lassen, die auch mit der Löschung des Chemnitzer FC e.V. einhergehen könnte.

Wie "Tag24" allerdings anfügt, ist eine solche Maßnahme laut Insolvenzverordnung ungültig. Zwar habe Siemon noch einmal bekräftigt, dass seine Kandidatenliste mit Bestätigung des Vorstandes übermittelt werden solle, allerdings habe ein Insolvenzverwalter nur dann Bestimmungsrecht, wenn das Verfahren in Eigenverwaltung abläuft. Bei den Himmelblauen ist dies allerdings nichts der Fall, sodass Siemon keinen Eingriff in die Aufstellung der Vereinsgremien haben wird.

   

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