Pyro-Einsatz: 2.000 Euro Geldstrafe für Babelsberg
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Babelsberg 03 wegen dem Einsatz von Pyrotechnik zu der Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt. Unmittelbar vor Anpfiff der Partie zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem SSV Jahn Regensburg am 16. Dezember 2011 in Potsdam wurden im Babelsberger sowie Regensburger Zuschauerblock mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet. In der 90. Spielminute brannten Anhänger des Gastgebers erneut pyrotechnische Gegenstände ab.
Konsolidierungskurs des Vereins wird behindert"
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Der Verein erklärte dazu auf seiner Website:"Die Rechtslage ist in den DFB-Statuten eindeutig geregelt: Der SVB haftet regelmäßig für Verstöße seiner Zuschauer. Der SVB bedauert ausdrücklich, dass einzelne Zuschauer mit dem Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen den Konsolidierungskurs des Vereins behindern. Sofern die Verantwortlichen identifiziert werden können, werden sie für den entstandenen Schaden in Haftung genommen. Wir appellieren nochmals und nachdrücklich an alle Zuschauer, auf das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen zu verzichten."
FOTO: SV Babelsberg