Pyroshow zum Stadionabschied: DFB ermittelt gegen den KSC
Die Pyroshow, die am vergangenen Samstag nach dem Heimspiel des Karlsruher SC gegen die Würzburger Kickers zum Abschied des Wildparkstadions gezündet wurde, könnte ein Nachspiel haben. Wie der DFB auf Anfrage von liga3-online.de mitteilte, hat der Kontrollausschuss am Mittwoch ein Ermittlungsverfahren gegen den KSC eingeleitet.
Empfindliche Geldstrafe droht
Es war ein emotionaler Moment, als rund 45 Minuten nach Spielende dutzende Fackeln das Wildparkstadion erleuchteten – und für einen würdigen Abschied der alt-ehrwürdigen Spielstätte sorgten. Das beeindruckende Bild ist allerdings auch dem DFB nicht verborgen geblieben. Und da das Zünden von Pyrotechnik im Stadion eigentlich verboten ist, hat der Verband nun entsprechende Ermittlungen aufgenommen und den KSC zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Ein Vorgang, der bei den Badenern durchaus auf Verwunderung stößt.
Wie ein Sprecher mitteilte, sei die Stadionverabschiedung als Zweitveranstaltung unter dem Namen "Abschied Wildparkstadion" angemeldet worden. Zu dieser sei zwischen den "Supporters Karlsruhe 1986 e.V." als Veranstalter und der Feuerwehr, der Polizei, dem Bauordnungsamt, dem Ordnungs- und Bürgeramt sowie dem städtischen Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark behördliches Einvernehmen hergestellt worden – inklusive der Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen. Auch der DFB sei über die Veranstaltung in Kenntnis gesetzt worden sein, wie es auf Anfrage hieß. Des Weiteren ging der KSC davon aus, dass die zuvor stattgefundene Partie mit der Pressekonferenz und einer Durchsage des Stadionsprechers "formal und ordnungsgemäß" beendet war und die anschließend durchgeführte Pyroshow nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich des DFB fällt. Ob dem tatsächlich so ist, soll im Rahmen der Ermittlungen nun geprüft werden.
Sollte sich herausstellen, dass die Pyroshow nach dem Spiel doch in den Zuständigkeitsbereich des DFB gefallen ist, droht dem Karlsruher SC eine überaus empfindliche Strafe. Legt man den zu Saisonbeginn eingeführten Strafenkatalog zu Grunde, wonach jede abgebrannte Pyro-Fackel eine Strafe von 350 Euro nach sich zieht, würde sich angesichts der rund 180 gezündeten Bengalos eine Strafe von insgesamt 63.000 Euro ergeben – zumindest, wenn der standardisierte Strafenkatalog tatsächlich Anwendung finden sollte.
Auch Rot-Weiß Erfurt musste zahlen
In einem ähnlichen Fall im Oktober 2014, als zum Abschied des Erfurter Steigerwaldstadions im Anschluss an ein Freundschaftsspiel ebenfalls eine Pyroshow gezündet worden war, verhängte der DFB anschließend eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro, die nach einem Einspruch der Thüringer später auf 15.000 Euro reduziert wurde.
Auch die Erfurter Verantwortlichen waren davon ausgegangen, dass es sich bei der Stadionverabschiedung um eine eigene Veranstaltung gehandelt hatte, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des DFB fiel. Damals begründete Stephan Oberholz, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, jedoch: "Bei Bundesspielen ist der Einsatz von Pyrotechnik untersagt. Darauf wurde Rot-Weiß Erfurt im Vorfeld des Spiels auch noch mal explizit hingewiesen. Hierüber hat sich der Verein hinweggesetzt, was in einem klaren Verstoß gegen die geltenden DFB-Regeln mündete." Ob sich auch der Karlsruher SC über einen solchen Hinweis hinweggesetzt hat, werden die Ermittlungen zeigen.