Pyrotechnik: 1.500 Euro Strafe für Saarbrücken
Nach einem Urteil vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am heutigen Montag, muss der 1. FC Saarbrücken eine Strafe von 1.500 Euro zahlen. Als Grund für die Bestrafung führt die DFB die Tatsache auf, dass beim Drittligaspiel zwischen den Saarbrückern und dem Chemnitzer FC am 17. Dezember 2011 aus dem Saarbrücker Zuschauerblock ein Feuerwerkskörper auf das Spielfeld geschossen wurde. Zudem wurde im Saarbrücker Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Zweite Strafe der Spielzeit
Es ist damit bereits die zweite Strafzahlung der laufenden Saison. Am 28. November musste der FCS aufgrund des "nicht ausreichenden Ordnungsdienstes" während der Begegnung zwischen Saarbrücken und Rot-Weiß Erfurt am 15. Oktober ebenfalls 1.500 Euro zahlen. Damals zündeten Erfurt-Fans im Gästeblock Bengalische Feuer und Knallkörper. Zudem liefen vier Anhänger der Thüringer nach dem Führungstor in der 81. Minute auf das Spielfeld zu ihren Spielern.