Pyrotechnik: 2.500 Euro-Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

Der FC Rot-Weiß Erfurt ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Zahlung einer Strafe von 2.500 Euro verurteilt worden. Grund dafür ist das unsportliche Verhalten der Zuschauer in vier Fällen. So wurden in den Partien gegen den Chemnitzer FC am 2. November 2013, Borussia Dortmund II (9. November), SV Darmstadt 98 (22. November) und den 1. FC Saarbrücken (7. Dezember) Feuerwerkskörper im Erfurter Block gezündet. Das Spiel gegen die zweite Dortmunder Mannschaft musste deshalb sogar kurzzeitig unterbrochen werden. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.

Rang vier in der Strafentabelle

Es ist damit bereits die zweite Geldstrafe für die Thüringer in der laufenden Saison. Schon im September 2013 wurde RWE zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt. Damals ging es um einen Banner, der sich gegen den DFB richtete. Die Erfurter legten mit der Berufung auf freie Meinungsäußerung Einspruch beim DFB ein, seitdem habe man aber noch nichts vom Verband gehört, wie der RWE-Pressesprecher Wilfried Mohren gegenüber liga3-online.de bestätigte. Damit bleibt die Strafe im rechtlichen Sinne auch erstmal bestehen. In der ligaweiten Strafentabelle rücken die Thüringer mit ingesamt 4.500 Euro nun auf Rang vier vor.

Die Strafentabelle der 3. Liga

FOTO:  FU Sportfotografie

   

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