Pyrotechnik: 5.000 Euro Strafe für den Halleschen FC
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Halleschen FC zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt. Grund dafür ist das Abbrennen von Pyrotechnik in zwei Fällen. Unmittelbar vor der zweiten Halbzeit des Auswärtsspiels bei Hansa Rostock am 26. Oktober "wurden im Gästeblock vier Rauchkörper gezündet, wodurch die Partie erst mit dreiminütiger Verspätung wieder angepfiffen werden konnte", teilte der DFB mit. Einen Monat später bei der Auswärtspartie in Duisburg wurde zunächst in der 40. Minute eine Rauchbombe im Gästebereich gezündet. Vor dem Anpfiff zur zweiten Halbzeit kam es erneut zu dem Zünden mehrerer Rauchbomben im Hallenser Zuschauerblock. Dadurch verzögerte sich der Wiederanpfiff um etwa eine Minute. Der Verein hat das Urteil bereits akzeptiert, es ist damit rechtskräftig.
Es ist damit bereits die zweite hohe Geldstrafe für den Klub aus Sachsen-Anhalt in dieser Saison. Erst vor zwei Monaten musste der HFC 4.000 Euro an den DFB zahlen, weil Anhänger Pyrotechnik zündeten und einen Schiedsrichter mit Bier überschüttet. Im ligaweiten Vergleich liegt Halle damit auf dem ersten Platz der Strafentabelle.
Die Strafentabelle
FOTO: Flohre Fotografie