Pyrotechnik und Plastikflasche: Geldstrafe für den FCC
Für das unsportliche Verhalten der eigenen Anhänger in zwei Fällen ist der FC Carl Zeiss Jena vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.175 Euro belegt worden.
FCC kann Einspruch einlegen
Konkret geht es um das Heimspiel gegen den SV Waldhof Mannheim am 18. August. Zunächst wurden in der Südkurve mindestens fünf Rauchtöpfe gezündet, woraufhin das Spiel für eine halbe Minute unterbrochen werden musste. Zudem wurde in der 62. Minute eine Plastikflasche von der Haupttribüne auf das Spielfeld geworfen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, der FCC kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch einlegen und damit eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen. Bleibt es bei der Strafe, rückt Jena in der Strafentabelle mit einer Gesamtstrafe von 5.875 Euro in dieser Saison auf den dritten Platz vor.