Rot-Weiß Erfurt muss 2.000 Euro Strafe zahlen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt. Grund war das unsportliche Verhalten der Anhänger in vier Fällen. "Während der Erfurter Drittliga-Spiele bei den Stuttgarter Kickers am 20. Juli 2013, bei RB Leipzig am 24. August 2013 und gegen den MSV Duisburg am 31. August 2013 wurden im Erfurter Zuschauerblock Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt. Darüber hinaus flogen in der 53. Minute des Spiels in Leipzig mehrere Gegenstände wie leere Bierbecher in Richtung Spielfeld, geworfen aus dem Erfurter Zuschauerbereich, wo in der Nachspielzeit auch noch ein Böller gezündet wurde", heißt es in der Mitteilung des DFB. Der Verein kann gegen das Urteil binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.
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