Schiri körperlich angegangen? DFB verhandelt Fall Kaufmann
Das Kapitel VfL Osnabrück ist für Philipp Kaufmann seit zwei Wochen Geschichte, dennoch hat seine Tätigkeit bei den Lila-Weißen noch ein Nachspiel. Seitens des DFB sieht sich der 30-Jährige dem Vorwurf eines körperlichen Übergriffs gegen einen Vierten Offiziellen ausgesetzt. Im Januar wird der Fall mündlich vor dem Sportgericht verhandelt.
Kaufmann wehrt sich gegen Vorwürfe
Was war passiert? Wie der DFB unter Berufung auf den Sonderbericht von Schiedsrichter Daniel Bartnitzki Mitte Dezember bekanntgegeben hatte, soll Kaufmann nach dem Auswärtsspiel in Köln den Vierten Offiziellen Nico Dönges körperlich angegangen sein. Bereits in der Halbzeitpause sei es gegenüber den Unparteiischen zu lautstarken Äußerungen des Schweizers gekommen, hieß es. Auslöser dürfte der Elfmeter gegen den VfL aus Minute 24 nach einem vermeintlichen Handspiel von Amoako gewesen sein. Denn weil der Verteidiger den Ball lediglich an die Hüfte bekommen hatte, hätte es den Strafstoß nicht geben dürfen. Das bestätigte auch liga3-online.de-Experte Babak Rafati.
Kaufmann wehrte sich in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" gegen die Vorwürfe und zeigte sich "maximal irritiert" über das Statement des DFB und den Vorwurf eines körperlichen Übergriffs. "Das war weit weg davon." Stattdessen habe er dem Vierten Offiziellen, nachdem dieser ihm zuvor den Handschlag verweigert haben soll, lediglich auf die Schulter geklopft. "Das hat er offenbar anders wahrgenommen", so Kaufmann, der am Tag danach nochmal mit Dönges telefoniert hatte. "Wir haben uns ausgesprochen und ich habe mich für mein emotionales Verhalten entschuldigt."
Verhandlung am 13. Januar
Was sich tatsächlich zugetragen hat, soll nun bei einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht am 13. Januar ab 13:30 Uhr auf den Tisch kommen. Geleitet wird die Verhandlung von Georg Schierholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Laut Kaufmann würde es Zeugen geben, "die den Vorfall gesehen haben und meinen Eindruck bestätigen können". Sollte dem so sein, scheint eine Einstellung des Verfahrens möglich. Andernfalls muss Kaufmann mit einer Geldstrafe rechnen.