Spielabbruch: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen MSV-Fan ein
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat das Verfahren gegen einen MSV-Fan wegen einer vermeintlich rassistischen Äußerung beim Spiel gegen den VfL Osnabrück, das am 19. Dezember aufgrund des Vorfalls abgebrochen worden war, eingestellt.
Kein "hinreichender Tatverdacht"
Demnach könne ein "hinreichender Tatverdacht nicht begründet werden", gab die Staatsanwaltschaft am Dienstag bekannt. Bereits am vergangenen Mittwoch hatte die Duisburger Polizei die Ermittlungen in diesem Fall abgeschlossen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Vorwurf einer rassistischen Beleidigung nicht bestätigt habe.
Der Beschuldigte, ein 55-jähriger Mann, stand im Verdacht, bei dem Spiel am 19. Dezember Osnabrücks Aaron Opoku mit den Worten: "Du Affe kannst auch keine Ecken schießen" rassistisch beleidigt zu haben. Schiedsrichter Nicolas Winter hatte die Partie daraufhin nach 32 Minuten beim Stand von 0:0 zunächst unter- und danach abgebrochen. "Wir nehmen Vorwürfe dieser Art sehr ernst", sagt Staatsanwalt Martin Mende. "Natürlich sind die Beteiligten emotional stark betroffen, das ist ja verständlich. Darum haben wir intensiv ermittelt und eine zweistellige Anzahl von Zeuginnen und Zeugen vernommen und alle optischen und akustischen Aufzeichnungen des Spiels ausgewertet. Die Vorwürfe haben sich jedoch nicht bestätigt."
Affenlaute nicht festgestellt
Im Rahmen der Vernehmungen hätten "fast alle Zeugen" angegeben, dass der Beschuldigte nicht den Spieler Opoku, sondern den Spieler Kleinhansl gemeint habe, der die Ecke ausführen wollte. Dies habe der Beschuldigte auch selbst bestätigt. Etwas Gegenteiliges habe sich auch aus den Mitschnitten des Spiels nicht ergeben.
"Auch ließen sich in diesem Ermittlungsverfahren die sogenannten Affenlaute nicht feststellen", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Auf den gesicherten Tonspuren der Übertragung seien diese nicht zu hören. Zudem habe die "weit überwiegende Mehrheit der vernommenen Zeugen", ebenso wie der Spieler Opoku selbst, die Laute nicht gehört. "Eine Straftat zum Nachteil des Spielers Opoku kann daher nicht mit der für einen Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit nachgewiesen werden." Der von dem Beschuldigten offensichtlich tatsächlich angesprochene Spieler Kleinhansl habe keinen Strafantrag gestellt, sodass das Verfahren nun eingestellt wurde.
Wie beide Vereine reagierten
Der MSV Duisburg hatte sich in Person von Präsident Ingo Wald in einer am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme "erleichtert" darüber gezeigt, dass sich der Rassismusverdacht nicht erhärtet habe. "Wir sind erleichtert, dass mit diesen vorläufigen Ergebnissen unsere Werte, unser Leitbild und unsere weltoffene Stadt nicht nachhaltig beschädigt wurden", so Wald. Das Wiederholungsspiel, für das sich auch der MSV stark gemacht hatte, am 2. Februar soll nun dazu genutzt werden, "um noch einmal reichweitenstark und deutlich sichtbar für unsere Werte einzustehen, um damit ein klares Signal für den MSV und für Duisburg zu setzen", so der 63-Jährige.
Für den VfL habe sich der Sachverhalt dagegen "überhaupt nicht verändert", wie Präsident Holger Elixmann zuletzt in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" erklärt hatte. Es gehe um zwei Seiten einer Medaille: "Die eine ist die strafrechtliche Aufarbeitung, bei der die Behörden einem möglichen Täter in unserem Rechtsstaat einwandfrei Rassismus nachweisen müssen. Die andere ist die Perspektive des Betroffenen."
Und Letztere sei dabei etwa aus dem Fokus geraten, was gerade beim Thema Rassismus ein oft auftretendes, grundsätzliches Problem sei, so der 51-Jährige: "Wir stehen weiter klar zu unserem Spieler Aaron Opoku. Unsere Mannschaft ist bewusst vom Platz gegangen und hat sich später dazu entschieden, nicht weiterzuspielen – übrigens in völliger Unkenntnis, wie die sportlichen Folgen dieses Entschlusses sein werden." Elixmann betonte: "Wir würden in der Situation alles wieder so machen. Wie betroffen Aaron von der Affen-Aussage war, ist deutlich zu erkennen gewesen." Der DFB hat sich zu den Ermittlungsergebnissen bislang noch nicht geäußert. Ob der MSV das Hausverbot gegen den 55-Jährigen zurückzieht, ist noch offen.