Strafe gegen Osnabrück: Teilsperre der Ostkurve
Zwei Verfehlungen eigener Fans kommen dem VfL Osnabrück teuer zu stehen: Beim ersten Heimspiel der kommenden Spielzeit muss der VfL mit reduzierter Fan-Unterstützung auskommen. Das DFB-Sportgericht verurteilte den Verein zu einer Teilsperre der Ostkurve, maximal 2.500 Anhänger werden dort stehen dürfen. Zudem muss der VfL eine Geldstrafe von 11.000 Euro hinnehmen. Das gab der Verein am Donnerstagabend bekannt.
Zusätzliches Banner- und Transparente-Verbot
Dieses Urteil wurde bei einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgerichtshof des DFB gefällt. Das DFB-Sportgericht hat das ursprüngliche Einzelrichter-Urteil, gegen das der VfL Einspruch einlegte, abgeändert und die Vorfälle bei den Gastspielen in Regensburg (Einsatz von Pyrotechnik) und in Lotte (Becherwürfe) summarisch behandelt. Im Ergebnis steht eine Geldstrafe in Höhe von 11.000 Euro, wovon bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können. Die Sperrung der gesamten Ostkurve, die zur Bewährung ausgesetzt war, wurde mit der Reduzierung der Kapazität beim ersten Heimspiel auf 2.500 Zuschauer abgemildert. Dafür gilt während dieses Spiels im gesamten Stadion ein Banner- und Transparente-Verbot, von dem nur der Gästebereich ausgenommen ist.
Wehlend: "So kann es nicht weitergehen!"
Wenngleich die Strafen also reduziert wurden, ist VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend ob der Folgen bedient: "Dies ist ein unmissverständliches Signal an alle für dieses Urteil tatsächlich Verantwortlichen und alldiejenigen, die unbeteiligt zugeschaut haben. So kann es nicht weitergehen!" Der VfL Osnabrück hat zudem angekündigt, sich eine abschließende Bewertung vorzubehalten und sich in einer Stellungnahme am morgigen Freitag ausführlich zu der Thematik zu äußern.