Streit um Pokal-Teilnahme: Teilerfolg für Türkgücü München

Im Streit mit dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV) hat Türkgücü München vor dem Landgericht München einen Teilerfolg errungen: Die Kartellkammer entschied am Mittwoch, die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 zum DFB-Pokal zu widerrufen. Gleichzeitig wurde dem BFV aufgetragen, erneut über den Pokal-Teilnehmer zu entscheiden. Eine endgültige Entscheidung steht somit weiterhin aus.

Zwei Möglichkeiten für den BFV

Konkret hat der BFV nun zwei Möglichkeiten: Entweder er benennt Türkgücü auf der Grundlage der Spielordnung vom 5. Mai 2020 zum Pokal-Teilnehmer oder er ändert kurzfristig die Spielordnung erneut, um – wie ursprünglich – den 1. FC Schweinfurt für die erste Pokalrunde zu nominieren. Dabei müssen laut Gericht die Interessen aller Betroffenen gewürdigt und der gefundene Ausgleich begründet werden. Auf dieser Basis könne dann die Meldung erfolgen. Der DFB wurde durch die Kammer verpflichtet, den Widerruf und die Neumeldung durch den BFV zuzulassen.

"Ich würde das Urteil als Teilerfolg bezeichnen. Es war richtig, dass wir auf die Umsetzung der Spielordnung vom 5. Mai 2020 gepocht haben, nachdem das Gericht bestätigt hat, dass wir laut dieser am DFB-Pokal teilnehmen müssten", erklärte Türkgücü-Geschäftsführer Max Kothny. BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher sagt: "Fußballtechnisch steht alles auf Anfang. Wir haben aktuell keinen Teilnehmer, wir müssen Türkgücü nicht verpflichtend melden, wir müssen uns neu überlegen, wen wir melden und müssen das erneut begründen."

Änderung der Spielordnung nichtig

Mit der Rückgabe der Entscheidung an den BFV sei laut dem Gericht zum einen der Anspruch der Kläger auf eine rechtmäßige Nominierungsentscheidung gesichert, zum anderen sei hierdurch der "geringst mögliche Eingriff in die Verbandsautonomie verbunden", so die Vorsitzende Richterin Dr. Gesa Lutz in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Der Hintergrund: BFV und DFB unterliegen als Monopolverbände einer kartellrechtlichen Kontrolle. Entscheidungen, die Rechtspositionen von Mitgliedern berühren, sind daher gerichtlich überprüfbar. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass der BFV seine Nominierungsentscheidung nicht auf die Spielordnung in der Fassung vom 1. September stützen könne. "Diese Änderung der Spielordnung hält einer kartellrechtlichen Überprüfung nicht Stand und ist daher nichtig."

Zwar stehe es dem BFV frei, im Rahmen seiner Satzungsautonomie seine Satzung erneut und kurzfristig zu ändern. Eine Entscheidung, die nachträglich die Qualifizierungsbedingungen ändert, sei jedoch auf die fehlerfreie Ausübung des Ermessens zu überprüfen. "Der BFV hat sich nach den Vorstandsprotokollen zur Begründung ausschließlich darauf berufen, die Neufassung diene der Klarstellung und drücke das ursprünglich Gewollte aus", so das Gericht. Diese Erwägung trage aber nicht, "da der Spielordnung von Mai diese Auslegung gerade nicht zulässt. Damit geht die Berufung auf eine Klarstellung ins Leere mit der Folge, dass keine fehlerfreie Ermessensausübung vorliegt", heißt es in der Urteilsbegründung weiter.

Urteil noch nicht endgültig

Endgültig ist das Urteil aber noch nicht. Beide Seiten können mit Frist von einem Monat Einspruch vor dem Oberlandesgericht einlegen. Somit könnte es noch dauern, bis endgültig feststeht, ob Schweinfurt oder Türkgücü in der ersten Pokalrunde auf den FC Schalke 04 treffen. Ursprünglich war die Pokalpartie für den 13. September vorgesehen, musste aber nach der durch Türkgücü erwirkten Verfügung knapp 48 Stunden vorher abgesetzt werden. Viel Zeit bleibt nun allerdings nicht: Bereits am 15. Oktober soll die 2. Runde ausgelost werden, am 22./23. Dezember wird dann gespielt.

Geklagt hatte Türkgücü gegen den BFV, da die Wertung der unterbrochenen Regionalliga-Saison aus Sicht des Klubs nicht rechtmäßig war. Zur Erklärung: Grundsätzlich meldet der BFV neben dem Landespokal-Sieger auch die beste bayrische Amateurmannschaft für den DFB-Pokal – dies war bis zur Saison-Unterbrechung Anfang März Türkgücü München. Doch nachdem Türkgücü Mitte Juni vom BFV zum Aufsteiger in die 3. Liga erklärt worden war, hatte der Verband den Klub aus der Wertung der Regionalliga Bayern gestrichen. Denn im Gegensatz zu den anderen Staffeln wurde die Saison in Bayern nicht abgebrochen, sondern wird in Kürze fortgesetzt. So belegte Schweinfurt (vormals Zweiter) zum Zeitpunkt der Meldefrist am 6. September den ersten Tabellenplatz und wurde entsprechend vom BFV für den Pokal gemeldet. 

Im Frühjahr hatte Türkgücü dem Kompromiss, der die Münchener als Aufsteiger und Schweinfurt als Pokal-Teilnehmer vorsah, zunächst zugestimmt. Doch nachdem der Regionalligist beim DFB die Drittliga-Lizenzunterlagen von Türkgücü angefordert hatte, um sie vor allem im Hinblick auf die Stadionfrage nach möglichen Ungereimtheiten zu überprüfen, fühlte sich Türkgücü nicht mehr an die Abmachung gebunden, reichte am 7. September Klage gegen den BFV ein und bekam im Eilverfahren vorerst Recht.

 

   

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