Trainer ohne Lizenz: Hohe Geldstrafen für Haching und Lübeck

Weil die SpVgg Unterhaching mit Marc Unterberger und der VfB Lübeck mit Lukas Pfeiffer jeweils auf Trainer setzen, die nicht über die für die 3. Liga vorgeschriebene UEFA-Pro-Lizenz verfügen, sind die beiden Aufsteiger von der DFB GmbH & Co. KG für diesen Auflagenverstoß jeweils mit Geldstrafen belegt worden, die im Laufe der Saison auf eine sechsstellige Summe anwachsen könnten.

Bis zu 143.000 Euro und 102.500 Euro

Für die SpVgg Unterhaching beträgt die Grundstrafe 10.000 Euro, wie der DFB am Montag bekanntgab. Für jedes Spiel, in dem Unterberger, der momentan lediglich über die A-Lizenz verfügt, als Cheftrainer fungiert, kommen 3.500 Euro hinzu. Mindestens 7.000 Euro werden somit bereits zusätzlich fällig, nachdem er bei den bisherigen beiden Partien an der Seitenlinie stand. Der VfB Lübeck muss als Grundstrafe 7.500 Euro entrichten und weitere 2.500 Euro pro Spiel, solange Pfeiffer als Inhaber der B-Lizenz auf der Bank sitzt. Auch hier werden entsprechend bereits 5.000 Euro fällig.

Erst, wenn die Mannschaft von einem verantwortlichen Cheftrainer betreut wird, der entweder über die Pro-Lizenz verfügt oder mit dem Pro-Lizenz-Lehrgang begonnen hat, endet die Strafzahlung, wie der DFB wissen ließ. Sollte es bei beiden Klubs bis zum Saisonende bei der aktuellen Konstellation bleiben, müssten die Hachinger insgesamt 143.000 Euro und der VfB 102.500 Euro an den DFB zahlen. Enorme Summen, doch unter dem Strich kommen beide Klubs mit einem blauen Auge davon, wenn man bedenkt, dass eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro, eine bestfristete Sperre oder gar ein Punktabzug möglich gewesen wären.

DFB klärt über Hintergründe auf

Die unterschiedlichen Höhen der Strafen liegen nach Verbandsangaben unter anderem darin begründet, dass Pfeiffer den VfB Lübeck bereits in der vergangenen Saison verantwortlich betreut hatte. Unterberger dagegen übernahm die Hachinger erst mit Start dieser Saison. Für Aufsteiger aus der Regionalliga gilt Paragraf 11 Nr. 5. der DFB-Ausbildungsordnung, wonach Trainer mit A-Lizenz, die mit ihrer Mannschaft in die 3. Liga aufsteigen, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin dazu berechtigt sind, ihre Mannschaft hauptverantwortlich zu trainieren.

Da jedoch Sandro Wagner die Hachinger zum Aufstieg geführt hatte, "kann diese angeführte Ausnahmeregelung bei Marc Unterberger nicht greifen", so der DFB. Beiden Klubs hatte es der DFB im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur Auflage gemacht, einen Trainer mit der vorgeschriebenen Lizenz zu verpflichten. Über diese Auflage setzten sich beide Klubs jedoch hinweg – wohlwissend, dass dies eine Strafe nach sich ziehen würde.

Beide Klubs halten an ihren Trainern fest

Auch jetzt, wo die konkrete Höhe der Geldstrafe bekannt ist, werden beide Klubs wohl nicht davon abrücken. "Von unserem Weg, mit Lukas Pfeiffer als Cheftrainer auch in der 3. Liga weiterzuarbeiten, sind wir bekanntlich absolut überzeugt", erklärte VfB-Sportvorstand Sebastian Harms in einem ersten Statement auf das DFB-Urteil. "Unter normalen Umständen hätte er sich als Aufstiegstrainer mit A-Lizenz für den aktuellen Fußball-Lehrer-Lehrgang qualifiziert." Mittlerweile ist der 32-Jährige für den Lehrgang zur A-Lizenz zugelassen worden.

Die ursprüngliche Zulassung zur Anmeldung für diesen Lehrgang hatte Pfeiffer bereits 2020 erhalten, allerdings fanden die entsprechenden Lehrgänge pandemiebedingt nicht statt. Anschließend hatte der DFB seine Zulassungskriterien verändert, und Pfeiffers Bewerbungen waren abgelehnt worden, weil er zu wenige Punkte hatte. Der VfB, der mit einer Geldstrafe bereits gerechnet hatte, will sich jetzt in seinen Gremien beraten, "wie wir mit diesem Urteil abschließend umgehen", so Harms. Innerhalb einer Woche nach Zustellung können die Klubs Beschwerde gegen die Strafen einlegen. Die SpVgg Unterhaching hat sich unterdessen noch nicht zum Urteil geäußert. Präsident Manfred Schwabl hatte zuletzt aber angekündigt, die Strafe aus eigener Tasche zahlen zu wollen. Der Bewerbungszeitraum für den Pro-Lizenz-Lehrgang 2024 läuft noch bis zum 27. August.

   

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