Türkgücü-Pokalstreit: Gericht vertagt Entscheidung
Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht München zum Widerspruch des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) gegen eine von Türkgücü erwirkte einstweilige Verfügung, die zur Teilnahme am DFB-Pokal berechtigt, hat am Montag kein Ergebnis gebracht. Nach "dpa"-Angaben vertagte das Gericht die Entscheidung auf Mittwoch.
Ausgang weiter offen
Rund dreieinhalb Stunden dauerte die mündliche Anhörung am Montag, zu einer endgültigen Entscheidung kam das Gericht aber nicht. Stattdessen wollen sich die zuständigen Richter noch einmal ausführlich beraten und vertagten die Entscheidung daher auf Mittwoch. "Die eineinhalb Tage nehmen wir uns jetzt einfach", so die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz. Konkret muss geklärt werden, inwiefern die BFV-Entscheidung zur Wertung der unterbrochenen Saison rechtmäßig war. Und das ist eine durchaus komplizierte Angelegenheit.
Zur Erklärung: Grundsätzlich meldet der BFV neben dem Landespokal-Sieger auch die beste bayrische Amateurmannschaft für den DFB-Pokal – dies war bis zur Saison-Unterbrechung Anfang März Türkgücü München. Doch nachdem Türkgücü Mitte Juni vom BFV zum Aufsteiger in die 3. Liga erklärt worden war, hatte der Verband den Klub aus der Wertung der Regionalliga Bayern gestrichen. Denn im Gegensatz zu den anderen Staffeln wurde die Saison in Bayern nicht abgebrochen, sondern wird in Kürze fortgesetzt. So belegte Schweinfurt (vormals Zweiter) zum Zeitpunkt der Meldefrist am 6. September den ersten Tabellenplatz und wurde entsprechend vom BFV für den Pokal gemeldet.
Gang vor das OLG?
Im Frühjahr hatte Türkgücü dem Kompromiss, der die Münchener als Aufsteiger und Schweinfurt als Pokal-Teilnehmer vorsah, zunächst zugestimmt. Doch nachdem der Regionalligist beim DFB die Drittliga-Lizenzunterlagen von Türkgücü angefordert hatte, um sie vor allem im Hinblick auf die Stadionfrage nach möglichen Ungereimtheiten zu überprüfen, fühlte sich Türkgücü nicht mehr an die Abmachung gebunden, reichte am 7. September Klage gegen den BFV ein und bekam im Eilverfahren vorerst Recht. Die Folge: Das ursprünglich für den 13. September geplante Pokalspiel zwischen Schweinfurt und dem FC Schalke 04 wurde 48 Stunden vorher abgesetzt. Über die Neuansetzung der Partie soll entscheiden werden, "sobald die juristische Klärung herbeigeführt ist", so der DFB.
Dass aber bereits am Mittwoch Klarheit herrschen wird, gilt als unwahrscheinlich. Türkgücü-Boss Hasan Kivran hatte am Samstag in einem Gespräch mit der "Süddeutschen Zeitung" bereits durchblicken lassen, dass man im Falle einer Niederlage vor das Oberlandesgericht (OLG) ziehen werde. Diesen Weg dürfte bei einer Entscheidung pro Türkgücü auch der BFV bestreiten. Entsprechend wird es bis zu einer endgültigen Entscheidung noch dauern. "Uns geht’s nicht ums Geld", sagte Kivran und betonte: "Mittlerweile hat sich das Ganze so verhärtet, es geht im Grunde ums Prinzip." Früher als in der Woche vor dem Pokal-Wochenende hätte Türkgücü die Klage laut Geschäftsführer Max Kothny nicht einreichen können, da der BFV erst am 6. September den 1. FC Schweinfurt offiziell als Pokal-Teilnehmer gemeldet hatte. Ausgang offen. Klar ist aber: Spätestens bis kurz vor Weihnachten muss Klarheit herrschen und die Partie über die Bühne gebracht worden sein. Schließlich findet am 22./23. Dezember die zweite Pokalrunde statt.