Türkgücüs Pokalstreit: OLG revidiert Landgericht-Urteil

Nachdem das Schiedsgericht am Dienstag im Pokalstreit gegen Türkgücü entschieden hatte, revidierte nun das Oberlandesgericht (OLG) ein Urteil des Landgerichts.

Kein Bestand

Konkret wurde entschieden, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts einstweilen eingestellt wird, wenn der Bayrische Fußball-Verband (BFV) eine Sicherheitsleistung von 175.000 Euro erbringt. Die Revidierung erfolgte, da das Urteil des Landgerichts der Entscheidung des Schiedsgerichts "zuwiderläuft" und deshalb "keinen Bestand haben wird", wie es in der offiziellen Begründung heißt.

Nach einer mündlichen Verhandlung hatte das Landgericht München den Bayrischen Fußball-Verband dazu aufgerufen, seine Statuten zu überarbeiten und die Nominierung noch mal neu auszusprechen. Der Verband rief jedoch das OLG an, das nun zu seinen Gunsten urteilte. 

Türkgücü gibt nicht auf

Beendet ist der Rechtsstreit aber wohl noch nicht, Türkgücü will auf Schadenersatz klagen. Geschäftsführer Max Kothny sagte am Donnerstag gegenüber dem "Merkur": "Wir wollten, dass der Fall vor ordentlichen Gerichten und von Experten entschieden wird." Da das nicht der Fall war, ließ der 23-Jährige durchblicken: "Wenn wir vor dem Bundesgerichtshof Erfolgsaussicht haben, ziehen wir auch vor die höchste Instanz." Zunächst muss allerdings geklärt werden, ob der Bundesgerichtshof überhaupt zuständig ist.

Für Kothny ist klar: "Man muss sich an den Fakten orientieren, und da fühlen wir uns immer noch ungerecht behandelt. Es liegen riesige kartellrechtliche Verstöße vor. Die schnelle Entscheidung stößt bei uns auf totales Unverständnis." Schon am Mittwoch hatte der Türkgücü-Geschäftsführer das Schiedsgericht als "Micky-Maus-Gericht" bezeichnet, das das Urteil "dahingerotzt" habe.

Hinweis: In einer früheren Version des Artikels war davon die Rede, dass das OLG gegen Türkgücü entschieden hat. Das war nicht zutreffend.

   

Das könnte Sie auch interessieren

Auch interessant

Back to top button