Urteil pro Frahn: Chemnitzer FC geht in Berufung

Nachdem das Arbeitsgericht Chemnitz die fristlose Kündigung gegen Stürmer Daniel Frahn am Mittwoch für unwirksam erklärt hatte, kündigte der Chemnitzer FC nun an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Kündigung bleibt vorerst bestehen

Weil die Gründe für eine fristlose Kündigung nicht ausreichend gewesen seien und es von Frahn keine offensichtlich rechten Aussagen gegeben habe, gab das Arbeitsgericht dem 32-jährigen Stürmer am Mittwoch Recht: der Rauswurf war nicht rechtmäßig. Der Chemnitzer FC will die Niederlage vor Gericht jedoch nicht hinnehmen und kündigte am Mittwochnachmittag wie erwatet an, Berufung einzulegen. Damit sei die Entscheidung des Gerichts nicht rechtskräftig, die Kündigung des Spielers Frahn bleibe aufrechterhalten, heißt es in einer Mitteilung der Himmelblauen.

Training weiterhin ohne Frahn

Klar ist: Daniel Frahn wird auch weiterhin nicht am Trainings- und Spielbetrieb des Chemnitzer FC teilnehmen. Zuvor hatte Frahns Anwalt erklärt, der Stürmer werde am Donnerstag wieder auf dem Trainingsplatz stehen. Nun aber geht der Rechtsstreit zwischen Frahn und dem CFC in die nächste Runde. Dem 32-Jährigen war am 5. August dieses Jahres wegen seiner angeblichen Nähe zu einer rechtsgesinnten Fan-Gruppe des Chemnitzer FC fristlos gekündigt worden.

   

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