Versuchte Spielmanipulation: DFB verkürzt Willers-Sperre

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in einer mündlichen Verhandlung die Berufungen des ehemaligen Osnabrücker Spielers Tobias Willers und des DFB-Kontrollausschusses zurückgewiesen. Die Sperren von Willers wurde aber um einen Monat verkürzt, sie laufen somit am 9. Oktober und damit bereits nach drei Monaten ab.

Der Hintergrund

Wegen des Versuchs der Spielmanipulation vor dem letzten Spieltag der vergangenen Drittliga-Saison, wurde der damals in Diensten des VfL Osnabrück stehende Tobias Willers im Juli für insgesamt vier Monate vom Spielbetrieb ausgeschlossen und für sämtliche Funktionen innerhalb des DFB oder einem seiner Vereine gesperrt. Zudem wurde der 30-Jährige mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt. Ein Strafmaß, gegen das der Abwehrspieler und der DFB-Kontrollausschuss in Berufung gingen. Teilweise mit Erfolg. Zwar wurde die Berufung selber abgewiesen, die Sperre für Willers aber um einen Monat verkürzt.

Starke wirtschaftliche Nachteile

"Zugunsten des Spielers hat das Bundesgericht bei der Strafzumessung berücksichtigt, dass dieser durch das Verfahren in ungewöhnlich starkem Maße wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen musste. Deswegen wurden die Spiel- und Funktionssperren um gut einen Monat verkürzt", so die Begründung von Achim Späth, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, zu dem Urteil. Der Tatbestand des unsportlichen Verhaltens sei allerdings bewiesen, daher blieb die Berufung selber erfolglos.

   

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