VfL lehnt Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung ab

Nachdem der SC Preußen Münster am Dienstagvormittag vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aufgrund der Vorfälle beim Derby gegen den VfL Osnabrück am 7. Februar zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro und einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung verurteilt wurde, erhielt auch der VfL einen Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses. Darin schlägt der Verband ebenfalls eine Strafe von 14.000 Euro und einen Teilausschluss der Fans auf achtmonatiger Bewährung vor. Anders als die Adlerträger wollen die Lila-Weißen das Strafmaß in diesem Umfang jedoch nicht akzeptieren. "Wir haben dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses vorbehaltlich einer Anhörung zum Sachverhalt vorläufig nicht zugestimmt", erklärt Geschäftsführer Jürgen Wehlend. Anfang Mai wolle man den DFB bei einer Anhörung in Frankfurt mit einer "durchaus differenzierten Sichtweise" von einer milderen Strafe überzeugen. In der Strafentabelle der 3. Liga rückt Osnabrück aber vorerst mit einer Gesamtstrafe von 19.000 Euro auf Platz fünf vor.

Über 25 Verletzte

Beim Spiel zwischen den beiden Erzrivalen zündeten einige VfL-Fans nicht nur Pyrotechnik, sondern gingen nach Spielende auch auf Ordner los. Die Polizei musste einschreiten und wurde mit einer Mülltonne, brennenden Bengalos und weiteren Gegenständen beworfen. Insgesamt wurden über 25 Ordner, Fans und Polizisten verletzt, zwei Personen wurden in Gewahrsam genommen.

 

   

Das könnte Sie auch interessieren

Auch interessant

Back to top button