Wegen Pyrotechnik: Geldstrafe und Auflagen für Magdeburg

Wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger ist der 1. FC Magdeburg vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt worden. Hinzu kommen außerdem mehrere Auflagen an den Verein.

Fehlverhalten der Fans gegen Duisburg und den VfR Aalen

Weil Zuschauer des 1. FCM während der Begegnungen mit dem MSV Duisburg am 24. Februar und beim VfR Aalen am 13. Mai Pyrotechnik abgebrannt hatten, soll der Verein nun eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro zahlen. Bestraft wird damit außerdem das Verhalten der Fans im Vorfeld der Partie beim MSV Duisburg, als es im Eingangsbereich zu Problemen kam. Wie der Verein am Dienstag bekanntgab, kann ein Drittel der Strafe aber für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden, was gegenüber dem DFB dann entsprechend nachzuweisen wäre.

Auswärtstickets nur noch personalisiert und für Vereinsmitglieder

Hinzu kommen allerdings auch noch einige Auflagen vom DFB. So darf der 1. FC Magdeburg in der anstehenden Spielzeit seine Tickets für die Auswärtsspiele nur noch online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen. Bei begründeten Ausnahmefällen ist zuvor die Zustimmung des DFB einzuholen. Außerdem muss der 1. FCM zu den Auswärtsspielen mindestens sechs eigene Ordner sowie zwei Fanbetreuer mitbringen und darf nur noch Fan-Choreografien zulassen, die mindestens fünf Werktage vor Anpfiff schriftlich beim Verein angemeldet wurden.

Verein kann noch Einspruch einlegen

Der Verein hat nun 24 Stunden Zeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen und eine mündliche Verhandlung zu verlangen. Ob der FCM davon Gebrauch macht, ist noch nicht bekannt.

   

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