Wegen Strukturen: RB Leipzig drohen Lizenzprobleme für 2. Liga

RB Leipzig befindet sich momentan auf einem guten Weg in Richtung 2. Bundesliga. Doch wie der "Kicker" nun berichtet, könnte dem Verein, der von einem namhaften Energydrink-Hersteller finanziell unterstützt wird, ein Problem bei der Lizenzerteilung für das Bundesliga-Unterhaus drohen. Der Grund dafür ist laut dem Geschäftsführer der Deutschen Fußball-Liga (DFL), Andreas Rettig, dass die Mitwirkungsmöglichkeit des Mitgliedes nicht eingeschränkt werden darf, was bei den Leipzigern der Fall ist. Dies teilte der 50-Jährige bei einem Workshop während des Fankongresses mit. Er ging zwar nicht speziell auf RB Leipzig ein, sagte jedoch auf Nachfrage: "Wenn Eintrittsbarrieren für Mitglieder bestehen, schauen wir ganz genau hin."

Verein kann Mitgliedsantrag unbegründet ablehnen

Bei den Messestädtern ist eine Aufnahme als Mitglied prinzipiell möglich, doch kommt zu einer Aufnahmegebühr noch eine jährliche Zahlung von 800 Euro hinzu. Zudem kann der Verein einen Antrag ohne Begründung ablehnen. Vom Deutschen Fußball-Bund erhielten die Sachsen im vergangenen Jahr ohne Probleme die Lizenz für die Dritte Liga, doch die DFL möchte sich dieser Problematik scheinbar genauer annehmen. Laut des Fachmagazins gab es in der Vergangenheit mehrere Gespräche in denen Ulrich Wolter, dem Geschäftsführer von RB, mitgeteilt wurde, dass aufgrund der oben genannten Strukturen Probleme bevorstehen. Da am 1. März um 15.30 Uhr bereits die Unterlagen für die Lizenzen der kommenden Saison eingereicht werde müssen, ist nicht mehr viel Zeit zum Handeln verfügbar.

Lizenzerhalt über eine Klage wäre möglich

Doch sollte es wirklich so weit kommen, dass RB Leipzig die Lizenz nicht erhält, könnte der Verein gegen die sogenannte "50+1-Regel" klagen, da diese aus juristischer Sicht nicht wirklich standhaft ist. Dieses Problem ist der DFL augenscheinlich bekannt, denn es wurde eine Gruppe aus Vereinsvertretern gegründet, welche den entsprechenden Paragraphen deutlicher formulieren und ausgestalten soll.

   

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