Wegen Tweet über FCM-Fans: Verfahren gegen Polizei Duisburg
Wegen eines Tweets vor dem Spiel des MSV Duisburg gegen den 1. FC Magdeburg im Februar 2017 muss sich die Duisburger Polizei am 6. Juni vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verantworten. Eine Frau hatte sich wegen dem Inhalt des Tweets diffamiert gefühlt und zusammen mit der Fanhilfe Magdeburg geklagt.
Frau fühlt sich diffamiert
Ein über zwei Jahre alter Tweet könnte für die Polizei Duisburg bald schon rechtliche Konsequenzen haben. Vor der damaligen Drittliga-Begegnung des MSV Duisburg mit dem 1. FC Magdeburg hatte die Duisburger Polizei ein Foto auf Twitter geteilt, auf dem mehrere Gästefans zu sehen waren, die mit Regenjacken bekleidet Richtung Stadion liefen. Darunter schrieben die Beamten: "Stau am Gästeeingang, einige Fans haben sich Regencapes angezogen, um die Durchsuchung zu verhindern." Eine Unterstellung, die von der Fanhilfe bereits damals korrigiert wurde, schließlich sei die Bekleidung Teil der Choreografie gewesen.
Eine auf dem Foto zu sehende Frau fühlte sich durch den Tweet diffamiert und bloßgestellt und forderte zusammen mit einem Anwalt der Fanhilfe Magdeburg ein Schmerzensgeld in Höhe von 150 Euro. Nachdem die Polizeidirektion Duisburg die Forderung ablehnte, erhob die Fanhilfe Klage am Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Verhandlung am 6. Juni
"Wir haben sehr lange auf diese Verhandlung gewartet. Wir erwarten nun ein deutliches Urteil zur Stärkung der Bürgerrechte unter Fußballfans", so Christian Oberthür, Vorstand der Fanhilfe. "Die Aktivität der Polizei in den sozialen Netzwerken überschreitet viel zu oft die neutrale Begleitung des Einsatzgeschehens." Die Verhandlung des Falls findet nun am 6. Juni in Düsseldorf statt.