Würzburg legt Einspruch gegen Pokalspiel in Schweinfurt ein
Die Würzburger Kickers haben am Freitag beim Bayerischen Fußball-Verband (BFV) Einspruch gegen die Wertung des Landespokal-Spiels beim FC Schweinfurt 05 eingelegt.
Knackpunkt U23-Regel
In einer Mitteilung begründen die Kickers ihren Einspruch damit, dass der FC Schweinfurt 05 nicht die in der Spielordnung festgelegte erforderliche Anzahl von vier Spielern, die am 1. Juli 2018 das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (U23-Spieler), im Kader hatte. Und in der Tat: Mit Ersatztorhüter David Paulus, Abwehrspieler Gianluca Lo Scrudato und Mittelfeldspieler Vincent Waigand (alle 22 Jahre al) gehörten nur drei Spieler zum 18er-Kader, die die U23-Regel erfüllten.
Das Sportgericht Bayern des BFV unter Vorsitz von Dr. Christoph Kern hat laut dem FWK umgehend nach Eingang der Anzeige die Ermittlungen aufgenommen, ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet und in diesem Zuge den FC 05 bereits zur Stellungnahme aufgefordert.
Entscheidung frühestens Montag
"Das Viertelfinale ist bereits für die Zeit ab dem 3. Oktober 2018 terminiert, von daher sind wir unter Berücksichtigung aller Fristen stark an einem schnellen Verfahren interessiert", wird Sportgerichtsvorsitzender Dr. Christoph Kern zitiert. Eine Entscheidung wird frühestens am Montag fallen. Die Würzburger Kickers hatten das Duell gegen den Viertligisten am Mittwochabend mit 1:3 verloren und waren somit aus dem Landespokal ausgeschieden.